FAQ - Pericles commerciële garantie
Kommerzielle Pericles Markengarantie
Wichtige Informationen zu Ihren gesetzlichen Rechten
Diese kommerzielle Markengarantie wird von La Carrosserie Enfantine NV/SA gewährt, Inhaberin und Importeurin der Marke Pericles, mit Sitz in Stapsteenweg 7, 9070 Destelbergen, Belgien, eingetragen unter der Unternehmensnummer BE 0405.871.457, nachfolgend „Garantiegeberin“ genannt. Diese freiwillige Garantie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und schränkt keine gesetzlichen Verbraucherrechte ein. Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung sind an den gewerblichen Verkäufer zu richten, bei dem das Produkt erworben wurde. Hat die Garantiegeberin das Produkt unmittelbar an den Verbraucher verkauft, handelt sie zugleich als Verkäuferin.
1. Geltungsbereich und Dauer
Diese kommerzielle Garantie gilt für alle neuen Pericles-Produkte, darunter Kinderwagen, Babywannen, Baby- und Kindermöbel, Textilprodukte, Taschen, Teile und Zubehör, die bei der Garantiegeberin oder einem von ihr autorisierten gewerblichen Händler in Belgien, den Niederlanden, Frankreich oder Luxemburg gekauft wurden.
Die Garantie gilt für zwei (2) Jahre ab dem Tag, an dem das Produkt dem Erstkäufer geliefert wurde.
Sie deckt Herstellungs-, Material- und Montagefehler ab, die bei der Lieferung vorhanden waren oder während der Garantiezeit bei normalem Gebrauch auftreten. Sie kann auch angewendet werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Fehler bereits bei Lieferung vorlag, sofern die Garantiegeberin ihn vernünftigerweise als Herstellungs-, Material- oder Montagefehler ansehen kann.
Das Produkt muss gemäß der Gebrauchsanleitung sowie den darin enthaltenen Sicherheits- und Wartungshinweisen verwendet und gepflegt worden sein.
Die Garantie ist an das Produkt gebunden und bleibt innerhalb der ursprünglichen Laufzeit bei einer Eigentumsübertragung bestehen. Der neue Eigentümer muss den ursprünglichen Kauf und das Lieferdatum ausreichend nachweisen.
Reparatur oder Austausch lassen keine neue kommerzielle Garantiefrist beginnen, sofern diese Bedingungen oder zwingendes Recht nichts anderes vorsehen. Die laufende Frist wird für die zur Reparatur oder zum Austausch angemessen erforderliche Zeit gehemmt.
2. Prüfung bei Erhalt
Der Käufer wird gebeten, das Produkt nach dem Kauf oder Erhalt auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden zu prüfen. Sichtbare Transportschäden oder fehlende Teile sollten dem Verkäufer möglichst zeitnah gemeldet werden.
Eine nicht sofort erfolgte Prüfung oder Meldung führt nicht automatisch zum Verlust dieser kommerziellen Garantie oder der gesetzlichen Verbraucherrechte.
3. Geltendmachung eines Garantieanspruchs
Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung sind an den gewerblichen Verkäufer zu richten. Ein Anspruch aus dieser zusätzlichen kommerziellen Garantie kann über den ursprünglichen Verkäufer, eine benannte Servicestelle oder unmittelbar bei der Garantiegeberin geltend gemacht werden.
Wird ein Fehler oder mögliches Sicherheitsrisiko festgestellt, ist die Nutzung unverzüglich einzustellen, wenn eine weitere Nutzung den Schaden verschlimmern oder die Sicherheit des Kindes, des Nutzers oder Dritter gefährden kann.
Der Antragsteller legt, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, Folgendes vor:
· einen Nachweis des Kaufs und des Lieferdatums;
· eine klare Beschreibung des Fehlers;
· deutliche Fotos oder andere relevante Informationen; und
· Typ-, Artikel- und/oder Seriennummer, soweit vorhanden.
Als Nachweis können eine Rechnung, ein Kassenbeleg, eine Auftragsbestätigung, ein Lieferschein oder ein anderer verlässlicher Beleg dienen. Das Original ist nicht erforderlich, wenn eine lesbare Kopie oder ein anderer ausreichender Nachweis vorgelegt wird.
Das Produkt muss soweit angemessen sauber sein, wie dies für eine sichere Prüfung oder Reparatur erforderlich ist. Die Originalverpackung ist nicht erforderlich. Nur zur Fehlerprüfung benötigte Teile müssen mitgegeben werden, sofern nichts anderes verlangt wird.
Der Verbraucher darf das Produkt nicht unmittelbar an die Fabrik senden. Die Fabrik ist nicht Partei dieser Garantie und bearbeitet keine Verbraucheransprüche. Ein Versand ist nur nach Anweisung des Verkäufers oder der Garantiegeberin zulässig.
4. Prüfung und Abhilfe
Der Verkäufer oder die Garantiegeberin darf das Produkt untersuchen, um Art, Umfang und Ursache des Fehlers festzustellen. Dabei können Zustand und Alter des Produkts, Nutzungs- und Wartungsbedingungen, die Gebrauchsanleitung und erforderlichenfalls eine technische Untersuchung berücksichtigt werden.
Ist der Anspruch gedeckt, entscheidet die Garantiegeberin nach vernünftigem Ermessen über die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Austausch des fehlerhaften Teils oder des gesamten Produkts. Ein Ersatz kann technisch und funktionell gleichwertig sein. Ist die ursprüngliche Farbe oder Ausführung nicht mehr verfügbar, kann eine andere bereitgestellt werden.
Die Abhilfe erfolgt innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten. Bei einem anerkannten Anspruch trägt die Garantiegeberin die erforderlichen Prüf-, Teile-, Arbeits- und vereinbarten Transportkosten.
Ist das Problem nicht gedeckt, wird der Antragsteller informiert. Nicht gedeckte Arbeiten werden nur nach klarer vorheriger Information und ausdrücklicher Zustimmung berechnet. Kostenfreie Abhilfen und andere Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung bleiben unberührt.
5. Ausschlüsse
Diese kommerzielle Garantie deckt keine Schäden oder Fehler, die ganz oder teilweise verursacht wurden durch:
· falsche, unsachgemäße oder nachlässige Nutzung oder Nutzung entgegen den Gebrauchs-, Montage-, Wartungs- oder Sicherheitshinweisen;
· falsche oder unvollständige Montage, Demontage, Installation oder Befestigung, außer wenn diese durch den Verkäufer oder unter seiner Verantwortung erfolgte oder auf falschen oder unklaren mitgelieferten Anweisungen beruht;
· Montage auf einem ungeeigneten, nicht ausreichend tragfähigen oder unebenen Untergrund;
· Nichtverwendung einer vorgeschriebenen Wandbefestigung oder Kippsicherung, soweit diese erforderlich ist;
· Nutzung zu einem nicht vorgesehenen Zweck;
· Überschreitung des zulässigen Gewichts, der maximalen Belastung oder einer anderen angegebenen Nutzungsgrenze;
· unzureichende, falsche oder verspätete Wartung;
· falsches Waschen, Reinigen, Trocknen, Bügeln oder Behandeln oder die Verwendung ungeeigneter oder aggressiver Reinigungsmittel;
· normalen Verschleiß und gewöhnliche Gebrauchsspuren;
· Unfall, Sturz, Stoß, Kratzer, Delle, Riss, Schnitt oder ein anderes äußeres Ereignis;
· Flug-, Kurier-, Umzugs- oder sonstigen Transport nach der Lieferung;
· falsche Lagerung oder längere Lagerung unter ungeeigneten Bedingungen;
· Feuer, Flüssigkeiten, Leckagen, Schimmel, länger andauernde Feuchtigkeit, Korrosion oder extreme Temperaturen;
· Verfärbung oder Materialveränderung durch Sonnenlicht, Schweiß, Speichel, Lebensmittel, Reinigungsmittel oder normale Alterung;
· normale Eigenschaften und Reaktionen natürlicher Materialien, etwa geringfügige Unterschiede in Farbe, Struktur oder Maserung sowie geringfügige Verformungen oder Maßänderungen durch Temperatur oder Luftfeuchtigkeit;
· Schäden an Böden, Wänden oder anderen Sachen durch falsche Aufstellung, Montage, Bewegung oder Nutzung;
· Änderungen, Reparaturen oder Wartungen entgegen den Pericles-Vorgaben;
· ungeeignete oder inkompatible Teile, Matratzen oder Zubehörteile;
· fortgesetzte Nutzung nach Feststellung eines Fehlers, einer Instabilität oder eines Sicherheitsrisikos; oder
· eine andere Ursache, die keinem Herstellungs-, Material- oder Montagefehler zuzurechnen ist.
Teile und Materialien mit normalem Verschleiß, etwa Reifen, Räder, Lager, Bremsenteile, Griffe, Stoffe, Bezüge, Futter, Polsterungen, Nähte, Reißverschlüsse, Klettverschlüsse, Gummizüge, Druckknöpfe, Aufdrucke, Beschichtungen, Lackschichten, Scharniere, Schubladenführungen, Verschlüsse und bewegliche Verbindungen, sind nicht allein wegen dieses Verschleißes gedeckt. Ungewöhnlicher oder vorzeitiger Verschleiß infolge eines gedeckten Fehlers kann gedeckt sein.
Ein Ausschluss gilt nur bei einem angemessenen Zusammenhang mit dem gemeldeten Fehler. Eine nicht damit zusammenhängende Änderung, Gebrauchsspur, Reparatur oder ein nicht originales Zubehörteil führt nicht automatisch zur vollständigen Ablehnung.
6. Räumlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt in Belgien, den Niederlanden, Frankreich und Luxemburg. Ein in einem dieser Länder bei der Garantiegeberin oder einem autorisierten Händler erworbenes Produkt kann nach dem anwendbaren Verfahren vorgelegt werden.
Die Garantiegeberin kann den Verbraucher an den ursprünglichen Verkäufer oder eine autorisierte Servicestelle verweisen. Besteht der Verkäufer nicht mehr oder ist er vernünftigerweise nicht erreichbar, kann sich der Verbraucher unmittelbar an die Garantiegeberin wenden.
Ein Umzug oder eine Übertragung in ein anderes genanntes Land beendet die Garantie nicht automatisch. Gesetzliche Rechte bei inländischen oder grenzüberschreitenden Käufen bleiben unberührt.
7. Haftung und gesetzliche Rechte
Die Leistung der Garantiegeberin besteht grundsätzlich in Reparatur oder Austausch. Soweit gesetzlich zulässig, deckt die Garantie keine mittelbaren oder Folgeschäden, die nicht unmittelbar aus dem gedeckten Fehler entstehen.
Keine Bestimmung schließt eine Haftung aus, soweit zwingendes Recht dies verbietet. Insbesondere werden gesetzliche Gewährleistungsrechte, mögliche Rechte auf Preisminderung oder Vertragsauflösung, Produkthaftung, Rechte bei Tod oder Körperverletzung sowie sonstige zwingende Ansprüche nicht eingeschränkt.
8. Anwendbares Recht und Sprache
Diese kommerzielle Garantie unterliegt belgischem Recht. Diese Rechtswahl entzieht dem Verbraucher nicht den zwingenden Schutz des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts.
Die Garantie kann in mehreren Sprachen bereitgestellt werden. Abweichungen dürfen nicht so ausgelegt werden, dass zwingende Verbraucherrechte eingeschränkt werden. Für Verbraucher in Frankreich gilt zusätzlich der amtliche französische Hinweis in der französischen Fassung.
Angaben zur Garantiegeberin
Garantiegeberin
La Carrosserie Enfantine NV/SA
Eigenschaft
Inhaberin und Importeurin der Marke Pericles
Anschrift
Stapsteenweg 7, 9070 Destelbergen, Belgium
Unternehmensnummer
BE 0405.871.457
E-Mail
info@pericles.be
Telefon
+32 9 386 10 48
Website
www.pericles.be
Versionsdatum: 13. August 2026